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Geldwäscheprävention / Projektarbeit

Jedes Unternehmen ist anders, daher kann eine effektive Prävention nur unter Berücksichtigung des individellen Geschäftsmodells und der jeweiligen Kundenstruktur erfolgen. Die Grundlage dafür ist eine umfassende Risikoanalyse, in deren Rahmen potentielle Risikofaktoren bzw. Einfallstore transparent aufgezeigt werden. Auf dieser Basis können wirksame Sicherungsmaßnahmen abgeleitet werden, die Ihr Unternehmen effizient schützen, Opfer von kriminellen Handlungen zu werden und Sanktionen zu vermeiden. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes im Falle schwerer Compliance-Verstöße vor. Nicht berücksichtigt sind hierbei potentielle Reputationsschäden, sobald Geldwäschevorfälle publik werden, sowie mögliche weitere Sanktionen (z.B. aufgrund straf- bzw. aufsichtsrechtlicher Sanktionen).

Ich unterstütze Sie in folgenden Punkten:

Gelten Sie als Verpflichteter nach dem GwG (Relevanz-Analyse)? Insbesondere im Nichtfinanz-Sektor besteht nicht für jeden Verpflichteten die Vorgabe, einen Geldwäsche- Beauftragten zu bestellen. Weiterhin sind branchenspezifisch Besonderheiten zu beachten. Hier biete ich Hilfestellung bei der individuellen Bewertung und der Ermittlung eines möglichen Umsetzungsbedarfs zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Übernahme von Sonderaufgaben / Projekten zur Entlastung bzw. Unterstützung interner Compliance-Abteilungen Neben der Mitarbeit / Unterstützung bei bestehenden Projekten unterstütze ich ebenfalls durch die individuelle Beratung in Bezug auf anstehende Anpassungen unter dem Blickwinkel der Geldwäscheprävention/ Compliance. fallbezogene Unterstützung Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen fehlt oftmals das Erfahrungswissen, wie einzelne Sachverhalte zu bewerten sind. In diesen Fällen unterstütze ich Sie mit einer fallbezogenen Sachverhaltsbewertung. unternehmensinterne Risikoanalyse Basierend auf meine langjährige Erfahrung unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung bzw. Aktualisierung Ihrer internen Risikonalyse unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte wie Geldwäscheprävention, Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sowie Maßnahmen zur Verhinderung von sonstigen Strafbaren Handlungen (bisher nur in der Fianzindustrie relevant). interne Richtlinien / Arbeitsanweisungen Die internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen müssen neben der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben auch einen Mehrwert für die Mitarbeiter bieten. Das bedeutet, diese müssen verständlich und nachvollziehbar sein. Durch meine Erfahrung in diversen Branchen erstelle bzw. aktualisiere ich die relevanten Dokumente in Abstimmung mit Ihnen. fachliche Unterstützung bei Prüfungen durch Jahresabschlußprüfer oder der internen Revision fachliche Unterstützung bei Sonderprüfungen durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden Durchführung von Schulungen Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchführung von individuellen Mitarbeiterschulungen (sowohl in Präsenz als auch online) sowie bei der Erstellung von Schulungsunterlagen.
AGB
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Jedes Unternehmen ist anders, daher kann eine effektive Prävention nur unter Berücksichtigung des individellen Geschäftsmodells und der jeweiligen Kundenstruktur erfolgen. Die Grundlage dafür ist eine umfassende Risikoanalyse, in deren Rahmen potentielle Risikofaktoren bzw. Einfallstore transparent aufgezeigt werden. Auf dieser Basis können wirksame Sicherungsmaßnahmen abgeleitet werden, die Ihr Unternehmen effizient schützen, Opfer von kriminellen Handlungen zu werden und Sanktionen zu vermeiden. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes im Falle schwerer Compliance- Verstöße vor. Nicht berücksichtigt sind hierbei potentielle Reputationsschäden, sobald Geldwäschevorfälle publik werden, sowie mögliche weitere Sanktionen (z.B. aufgrund straf- bzw. aufsichtsrechtlicher Sanktionen).

Ich unterstütze Sie in folgenden Punkten:

Gelten Sie als Verpflichteter nach dem GwG (Relevanz- Analyse)? Insbesondere im Nichtfinanz-Sektor besteht nicht für jeden Verpflichteten die Vorgabe, einen Geldwäsche-Beauftragten zu bestellen. Weiterhin sind branchenspezifisch Besonderheiten zu beachten. Hier biete ich Hilfestellung bei der individuellen Bewertung und der Ermittlung eines möglichen Umsetzungsbedarfs zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Übernahme von Sonderaufgaben / Projekten zur Entlastung bzw. Unterstützung interner Compliance- Abteilungen Neben der Mitarbeit / Unterstützung bei bestehenden Projekten unterstütze ich ebenfalls durch die individuelle Beratung in Bezug auf anstehende Anpassungen unter dem Blickwinkel der Geldwäscheprävention/ Compliance fallbezogene Unterstützung Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen fehlt oftmals das Erfahrungswissen, wie einzelne Sachverhalte zu bewerten sind. In diesen Fällen unterstütze ich Sie mit einer fallbezogenen Sachverhaltsbewertung. unternehmensinterne Risikoanalyse Basierend auf meine langjährige Erfahrung unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung bzw. Aktualisierung Ihrer internen Risikonalyse unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte wie Geldwäscheprävention, Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sowie Maßnahmen zur Verhinderung von sonstigen Strafbaren Handlungen (bisher nur in der Fianzindustrie relevant). interne Richtlinien / Arbeitsanweisungen Die internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen müssen neben der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben auch einen Mehrwert für die Mitarbeiter bieten. Das bedeutet, diese müssen verständlich und nachvollziehbar sein. Durch meine Erfahrung in diversen Branchen erstelle bzw. aktualisiere ich die relevanten Dokumente in Abstimmung mit Ihnen. fachliche Unterstützung bei Prüfungen durch Jahresabschlußprüfer oder der internen Revision fachliche Unterstützung bei Sonderprüfungen durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden Durchführung von Schulungen: Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchführung von individuellen Mitarbeiterschulungen (sowohl in Präsenz als auch online) sowie bei der Erstellung von Schulungsunterlagen
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