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Geldwäsche-Beauftragter (GwB / MLRO)
Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht intern oftmals die Herausforderung, dass die
personellen Ressourcen oder das benötigte Fachwissen nicht ausreichen, um die Funktion des Geldwäsche-
Beauftragten effizient zu besetzen. Hier besteht die Option, die Funktion des Geldwäsche-Beauftragten
auszulagern. Dadurch kann auf das Expertenwissen des Dienstleisters zurückgegriffen werden und
insbesondere interne Ressourcen geschont werden.
Vorteile der Auslagerung:
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Entlastung der internen Ressourcen
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Hohe Expertise durch langjährige Erfahrung in diversen Branchen (Best-practice-Ansatz)
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Übernahme der Aufgaben des Geldwäsche-Beauftragten inklusive der Kommunikation mit den
Aufsichts- sowie Strafverfolgungsbehörden
Auch als ausgelagerter Geldwäsche-Beauftragter sehe ich mich als Teil Ihres Unternehmens. Das bedeutet
für mich, dass ich primär meine Aufgaben darin sehe, Ihnen individuelle Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
die zu Ihnen und Ihrem Geschäftsmodell passen.
Eventuell notwendige Anpassungen werden daher vorab mit Ihnen besprochen und abgestimmt.