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Branchen
In § 2 Abs. 1 GwG sind die Verpflichteten nach dem GwG aufgeführt.
Im Rahmen meiner Beratung und auf Basis meiner bisherigen Erfahrungen lege ich meinen Fokus
schwerpunktmäßig auf folgende Branchen:
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Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Zahlungsinstitute
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Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler
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Immobilienmakler
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Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
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Güterhändler (insbesondere hochwertige Güter wie KFZ und Schmuck)